Information zum Datenschutz
Ich bin aufgrund des Hebammengesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandle Ihre Gesundheits- und personenbezogenen Daten vertraulich. Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung verarbeitet und gespeichert. Die elektronische Kommunikation (per E-Mail, SMS oder Whats App) kann Sicherheitslücken aufweisen und bedarf Ihrer Einwilligung, da ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist.
Einwilligung der Datenverarbeitung
Sie stimmen hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten zu von mir verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13 - 15 DSGVO besteht für mich die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden.
Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung
Diese Einwilligung kann jederzeit bei … (Angabe der entsprechenden Kontaktdaten der Hebamme) widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Österreichische Datenschutzbehörde.
Die Nutzung des Messenger Dienstes Whatsapp
Die Verwendung von Whatsapp in der Kommunikation mit Kundinnen(Patientinnen, Klientinnen) ist rechtlich ploblematisch, da sie gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Die Informationen von Whatsapp werden weltweit geteilt, gespeichert und verarbeitet. Aufgrund der Ende-zu-Ende Verschlüsselung werden zwar keine konkreten Nachrichteninhalte weiterverarbeitet, wohl aber Informationen darüber, dass sich die Personen in den Kontakten befinden, wann kommuniziert wurde, Statusnachricht und das Profilbild. Außerdem werden Adressbücher hochgeladen, auch von Nummern die kein Whatsapp benutzen und der Nutzung somit nicht zugestimmt haben. Die Datenweitergabe ins EU-Ausland ist grundsätzlich nicht verboten aber die österreichische Rechtssprechung fordert, dass bei der Einwilligung in die Datenübermittlung in ein unsichers Drittland auf diesen Umstand hingewiesen werden muss. Die Nutzung wird dann nicht bemängelt, wenn Unternehmen ausdrücklich auf Datenschtzbedenken hinweisen und auf einen anderen Kommunikationsweg hinweisen.
Das Österreichische Hebammengremium empfiehlt daher zu Kommunikationszwecken oder Terminvereinbarungen mit Kundinnen (Patientinnen) alternative Messenger Dienste anzubieten oder zu verwenden. Eine davon ist z.B. die App
Signal, die sehr ähnlich wie Whatsapp funktioniert, aber auch Schutz vor Überwachung bietet. Signal verschlüsselt das Adressbuch und löscht die Daten wieder, sobald sie verifiziert wurden. Der Messenger von Signal ist Open Source, kostenlos und hat auch eine Anruffunktion.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich, Hebamme Sanaja Prlja, verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
1. Allgemeines:
1.1. Sanaja Prlja ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in Rennerstraße 13a/2; 4614 Marchtrenk und ist sie in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums zur Zahl 3960 eingetragen.
1.2. Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Sanaja Prlja (im Weiteren als
„Wahlhebamme“ bezeichnet) und der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als„Klientin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
2. Vertragsabschluss:
2.1. Der Behandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin kommt nach erfolgtem kostenpflichtigen Erstgespräch und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten Leistungskataloges zu Stande.
2.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.
3. Vertragsgegenstand:
3.1. Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen der Wahlhebamme und der Klientin vereinbarten Leistungskatalog.
3.2. Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt.
4. Mitwirkungspflichten der Klientin:
4.1. Die Klientin ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Wahlhebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung.
4.2. Die Klientin hat der Wahlhebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese alle nötigen Informationen zu erteilen und trifft die Klientin diese Mitwirkungspflicht auch bei den darauffolgenden Anamnesen.
4.3. Die Klientin verpflichtet sich der Wahlhebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.
4.4. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die Wahlhebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.
4.5. Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
4.6. Sollte die Klientin die Wahlhebamme nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit der von der Wahlhebamme genannten Ersatzkontaktperson aufzunehmen.
4.7. Sollte die Wahlhebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit der Wahlhebamme weiterhin zu versuchen. Im Falle, dass die Wahlhebamme nicht erreichbar ist, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen.
4.8. Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen, somit nicht per SMS oder WhatsApp.
4.9. Die Wahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
4.10. Der Klientin ist es nicht erlaubt, Unterlagen, welche von der Wahlhebamme zur Verfügung gestellt werden, oder Teile daraus zu bearbeiten, zu übersetzen, zu kopieren oder in elektrischer Form zu speichern und an andere Personen weiterzugeben, weder in Kopie, noch auf elektronischem Wege per E-Mail, auf Speichermedien (z.B. CD, USB-Stick usw.), über Datenbanken oder über andere Medien und Systeme. Eine Vervielfältigung ohne Rücksprache wird zur Anzeige gebracht
5. Termine:
5.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.
5.2. Sollte ein Termin aus wichtigem Grunde nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Wahlhebamme persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
5.3. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so hat die Klientin der Wahlhebamme einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von € 10,00 pro ausgefallener Behandlungsstunde zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.
6. Vertretungsbefugnis:
6.1. Die Wahlhebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.
6.2. Bei Verhinderung der Wahlhebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
7. Dienstverhinderung:
7.1. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die Wahlhebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanten Abwesenheit spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.
8. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege:
8.1. Die von der Wahlhebamme erbrachten Leistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Wahlhebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.
8.2. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Wahlhebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Wahlhebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.3 .
8.3. Die Kosten der Wahlhebamme werden der Klientin mit der Aushändigung eines Preisspiegels zur Kenntnis gebracht. Diese verstehen sich als Nettobeträge.
9. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.
10. Zahlungsverzug:
10.1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
10.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung zu stellen.
11. Vertragsauflösung:
11.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten.
11.2. Die Wahlhebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Wahlhebamme nicht verpflichtet ist, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.
11.3. Die Hebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die
Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
11.4. Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Wahlhebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.
13. Vertragsänderungen:
Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.
14. Gerichtsstand:
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wels vereinbart.
15. Schlussbestimmung:
15.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
15.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen an nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung
bedacht hätten.
15.3. Die gegenseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
15.4. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB).